Das Durchfahren der Kontrolltore ist obligatorisch. Es werden 8 bis 16 Kontrolltore gesetzt. Weitere Kontrolltore werden nur gesteckt, wenn es die Sicherheit erfordert. Für die Strecke von Tätschen bis zum Ziel in Blatten ist die Strasse als Linienführung verbindlich.
Die Linienführung ist grob mit Fähnchen markiert. (Kontrolltore : ROT - Richtungsanzeigetore : BLAU) Unübersichtliche Stellen werden von Streckenposten zusätzlich überwacht.
Beim Schwenken mit der schwarzen Flagge ist der Teilnehmer verpflichtet, seine Fahrt abzubremsen.
Den Anweisungen der Streckenposten ist strikte Folge zu leisten.
Die Teilnehmer verpflichten sich, die Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen und auf Sicht zu fahren.
Im Übrigen gelten die allgemeinen FIS-Regeln, insbesondere FIS Regel Nr.2 (Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise).
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